Nachteilsausgleich

Einer kleinen Anzahl Schülerinnen und Schüler können wir bei den Prüfungen einen Nachteilsausgleich gewähren (z. B. längere Prüfungszeit oder Pausen während der Prüfung). Bitte wenden Sie sich direkt an die Prüfungsleitung, sollten Sie dies in Anspruch nehmen wollen.